Gebirgslandeplätze
Gebirgslandeplätze (GLP) sind Landestellen ausserhalb von Flugplätzen und ohne Infrastruktur, die > 1100 Meter über Meer liegen. Sie dienen einerseits zu Ausbildungs- und Übungszwecken, anderseits für Personentransporte zu touristischen Zwecken. Die GLP's sind zentraler Bestandteil in der Helikopter-Gebirgsausbildung. Zukünftige Rettungspiloten erlernen dort ihre Fähigkeiten zum fliegen im Hochgebirge. Diese anspruchsvolle Lizenzerweiterung wird als Mountain Rating resp. MOU-Extension bezeichnet. Sie ist weltweit einzigartig. Ausschliesslich Piloten mit MOU dürfen auf einem Gebirgslandeplatz landen.
In der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) wurde die Anzahl der GLP's in der ganzen Schweiz auf 40 beschränkt. Davon wiederum eignen sich nur 15 zum Absetzen von Skifahrern abseits skitouristischer Infrastruktur. Die Mehrzahl der Gebirgslandeplätze bestehen schon seit über 50 Jahren.
An der Erarbeitung des Konzeptes für die Überprüfung der Gebirgslandeplätze waren neben den Bundesstellen die Standortkantone, Nutzergruppen und Natur- und Landschaftsschutzorganisationen beteiligt. Den grundsätzlichen Auftrag zur Überprüfung hatte der Bundesrat mit der Genehmigung des SIL-Konzeptteils im Oktober 2002 erteilt.
Der Schweizerische Helikopterverband setzt sich für den Erhalt der Gebirgslandeplätze ein.
Es findet eine enge Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gletscherpilotenvereinigung (SGPV) statt.
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